Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) über Entwicklungsleistungen des Ingenieurbüro Manfred Gündchen

§ 1 Geltungsbereich der AGB
Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber Entwicklungsleistungen. Werden vom Auftraggeber einzelne Aufträge mündlich erteilt und werden diese von einer Partei schriftlich bestätigt, so gelten sie in der schriftlich bestätigten Form, sofern die andere Partei der Auftragsbestätigung nicht binnen einer Woche widerspricht.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die konkreten Projekte zur eigenverantwortlichen Erledigung unter Berücksichtigung der generellen Vorgaben des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Strukturen, Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist in der Bestimmung seines Arbeitsortes und seiner Arbeitszeit frei.

§ 2 Angebot oder Vertragsschluss
Angebote sind - auch in Prospekten, Anzeigen usw. - freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versendungskosten. Wenn keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart wird, liefern wir per Nachnahme auf Kosten des Auftraggebers.
Soweit zwischen Vertragsschluss und Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung gültigen Preise. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Dem Auftragnehmer werden sonstige Aufwendungen nach Absprache und Beleg erstattet.

§ 4 Lieferzeiten
Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind stets unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung an uns. Teillieferungen sind zulässig.

§ 5 Versand- oder Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggeber. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber auf diesen über.
Bei entsprechendem schriftlichen Auftrag des Auftraggeber werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.
Bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis, die uns gegen den Auftraggeber zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

§ 6 Zahlung
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers, nach denen Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, ab dem Zeitpunkt des Verzuges Zinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Es wird vereinbart, dass wir für jede Mahnung, deren Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind, eine pauschalen Mahnkostenbetrag von € 5,00 erheben können.
Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben.
Im Übrigen sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherungsleistungen zu verlangen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht, Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Der Auftragnehmer ist – auch nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses – verpflichtet, über sämtliche ihm in Unterlagen, Dateien oder sonstigen Informationsquellen zur Kenntnis gebrachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die den Auftraggeber sowie seine Tochterunternehmen betreffen, Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten in keiner Form zugänglich zu machen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ihm zur Verfügung gestellte Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren und diese auf Anforderung nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses an den Auftraggeber herauszugeben.
Das Ingenieurbüro Manfred Gündchen behält sich das Recht vor, eigene Entwicklungsergebnisse aus dieser Entwicklungsleistung weiter zu verwenden.

§ 8 Schutz- und Urheberrechte
An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Know-how-Informationen behält sich das Ingenieurbüro für Betriebstechnik eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Hat der Auftraggeber das von uns gelieferte Produkt verändert oder in ein System integriert oder haben wir aufgrund der Anweisungen des Auftraggeber das Produkt so gestaltet, dass hieraus Verletzungen von Schutzgesetzen resultieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns gegenüber Ansprüchen des Inhabers des verletzten Rechtes zu verteidigen und freizustellen sowie die uns sonst entstehenden Schäden zu ersetzen.
Sofern Originale einen auf den Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser durch den Auftraggeber auch auf Kopien anzubringen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten unser Geschäftssitz.
Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, unsere Ansprüche bei den Gerichten des allgemeines Gerichtsstandes des Auftraggebers geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand bleibt unberührt.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Schriftform / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Vereinbarung, mit der dieses Schriftformerfordernis selbst abgedungen werden soll. Es besteht Einigkeit, dass Vereinbarungen außerhalb des Vertrages nicht getroffen sind.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
Die Parteien werden sich in einem derartigen Fall über eine wirksame oder durchführbare Bestimmung zur Ausfüllung der Lücke so einigen, dass – im Rahmen des rechtlich Möglichen – der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.